Brandschutz

BRANDSCHUTZKONZEPTE

LEISTUNGSBILD BRANDSCHUTZ

Wir planen und beraten zum Thema des vorbeugenden Brandschutzes im Hochbau seit vielen Jahren. Der vorbeugende Brandschutz ist kein starres Korsett aus Vorschriften sondern definiert ein Sicherheitsniveau, dass auf verschiedene Arten erreicht werden kann. Je früher die Einbeziehung eines Brandschutzingenieurs erfolgt, desto besser können individuelle und wirtschaftliche Brandschutzlösungen entwickelt werden.

WANN IST EIN BRANDSCHUTZKONZEPT ERFORDERLICH?

Die Ausarbeitung „Schutzzielorientierter Brandschutzkonzepte“ wird für alle baulichen Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung gefordert:

  • Sonderbauten
  • Brandschutzkonzepte sollen von den staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden (NRW).
  • Die Prüfung der Brandschutzkonzepte erfolgt nicht mehr wie bisher durch die saSV für die Prüfung des Brandschutzes sondern durch die jeweiligen Bauaufsichtsbehörden.
  • Für Wohngebäude mittlerer Höhe gilt die bisherige Regelung: Prüfung der Brandschutzkonzepte durch saSV für die Prüfung des Brandschutz
     

Qualifikationen

SACHVERSTÄNDIGE FÜR BRANDSCHUTZ

Dipl.-Ing. Raimund Grefen
Die Brandschutzprojekte werden in Kooperation mit Herr Dipl.-Ing. Raimund Grefen - staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes - bearbeitet und betreut.

PRÜFUNG UND ÜBERWACHUNG

Fachbauleitung Brandschutz

Durchführung der Fachbauleitung als Dienstleistung vor Ort. Der Fachbauleiter überwacht die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes. In Nordrhein-Westfalen werden bei Sonderbauten (gem. VV BauO NRW) ausdrücklich Fachbauleiter für den Brandschutz gefordert.

Brandschutzbeauftragter

Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten, Brandschutzbegehungen, Brandschutzunterweisungen

Prüfung Brandschutz

Prüfung des baulichen Brandschutzes (ggf. nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde) von Wohngebäuden mittlerer Höhe (bzw. Gebäudeklasse 4), Brandschutzkonzepte im Auftrag von Bauaufsichtsbehörden. Die Notwendigkeit der Prüfung regelt die jeweilige Landesbauordnungen.

 

PLÄNE BRANDSCHUTZ

Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne dienen der Orientierung im Notfall. Die Pläne sind in allen öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie an Arbeitsstätten (wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern) gut sichtbar auszuhängen.

Flucht- u. Rettungspläne erhalten Sie grundsätzlich in einer standortgerechten Ausführung. Damit die Pläne gut in die Gestaltung des Gebäudes integriert werden, bieten wir Ihnen verschiedene Ausführungsvarianten an.
Ausführungsvariaten zu Flucht- und Rettungsplänen finden Sie hier.

Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung von Einsatzkräften, insbesondere zur besseren Erfassung der Einsatzlage in größeren oder besonders gefährdeten Objekten. Sie zeigen Gefahrenschwerpunkte und die für den Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf.